Moinsen..

Dass das “Netzwerkdurchsuchungs-Zensurgesetz” in Kraft getreten ist, und auch schon (wie es auch schon in vorauseilendem “Gehorsam” Executiert wurde) fleissig Verwendung findet, mit vorausgeahnten “Ergebnissen”, bezüglich der Auswirkungen auf die SO gern zitierte, HOCHGELOBTE Meinungsfreiheit, seitens der Staatsmedien und dem Politsystem, sollte mittlerweile auch bei den meisten des “Deutschen-Volkes” angekommen sein…. Soweit So schlecht….

Nun kommen, nach Anfragen diverser “Betroffener”, an “unsere Justiz”, betreffend der Begründung und Zuständigkeitsfragen bei Löschungen-Sperrungen im Bezug auf das “NETZDG”, erste “Antworten“….

HIER betrifft es RT Deutsch ( Einen BÖSEN, BÖSEN, weil Russisch) einen Russischen Nachrichtensender, und eben DESSEN Sperrung eines Artikels, sowie der anschließenden Nachfrage über “Zuständigkeiten”, und eben der “Antwort seitens dieser “Justiz”, eine Bemerke ich an, völlig Unerwartete, Klar soweit ?? (Der Ausredenkontest beginnt) 🙄

Freie Meinungsäusserung Ole´

HIER geht es zum ganzen Artikel auf RT Deutsch ! (Klick-Link)

Sperrung von RT-Artikel auf Basis von NetzDG: Justizministerium erklärt sich für nicht zuständig….

Soviel zum Thema:

Das NETZDG ist zum SCHUTZ die freie Meinungsäusserung wahren zu wollen! Zuständig, WIR? die “Justiz” ?? Nöööööö….!! DAS  ist hier doch NUR ein “Einzelfall“, und “Zuständig” sind doch die “Privaten Entscheider” selbst…. Oh ihr leichtgläubigen der Ignoranzmasse (Sklaven) ….

Quelle: RT Deutsch!

Angenehmen Freitag wünscht der WolF!

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