Moinsen..

Mir geistern seit langem einige Fragen im Kopf herum, von denen ich ein paar mal versuche Auszudrücken (Keine Chronologische/Logische Reihenfolge beabsichtigt….).

  1. WER hat entschieden (Schlußendlich, und nie verändert, angepasst, Reformiert) das es für das Land/Volk besser/gut sein muss, ist, eine “Repräsentative Demokratie” einzuführen und beizubehalten (Der zeit angepasst/Reformiert unnötig?)?
  2. WIE kann (Darf) es sein das Parteien, Abgeordnete/Minister etc. entgegen sämtlichen gegebenen, eigenen Vorgaben (auch und gerade Gesetzen), Versprechen genau das Gegenteil davon tun “dürfen”, und können (Direkt auch TUN), ohne dafür je wirksame “Konsequenzen” befürchten zu müssen (Interne “Kontrollmechanismen~Untersuchungsausschüsse” bspw. fallen zur Gänze regelmäßig aus #Leyen#Kohl##Schröder#Merkel#Schäuble#Schulz usw. etc. pp. !)?
  3. WARUM gibt es noch immer keine, wenn auch doch SO Postuliert und (eigentlich) Vorgeschrieben, wirksame Gewaltenteilung, und wie kann es sein das dies ebenfalls ohne Konsequenzen bleibt?
  4. Seit WANN werden “Gesetze” ohne die vorgeschriebene Anzahl an Abgeordneten (eher die Regel, nicht die Ausnahme) “durchgewunken”, beschlossen, und auch dies bleibt OHNE Konsequenzen?
  5. Gesetze haben, lt. Vorgaben, SO geschrieben zu sein das der Addressat, an den diese Gerichtet sind, der diesen “Unterworfen” ist, in der Lage sein MUSS diese auch zu Verstehen. WARUM geschieht das nicht, bzw. braucht es, entgegen den Vorgaben, einen “Juristen” damit es überhaupt dazu kommen kann, im Grundgesetz integrierte, unverbrüchliche Grundrechte, als Bringschuld seitens der Staatssysteme, Realpraktisch auch wirksam, wahrnehmen zu können? (DIESER Punkt betrifft fast SÄMTLICHE vorhandenen Gesetze!)
  6. WIE kann es sein das selbst offene Verstöße (durch~mittels Parlament/Parteien/Gesetze selbst),welche  gegen die Vorgaben aus dem Grundgesetz, ohne Konsequenzen bleiben können, und DAS trotz teilweise eindeutiger Urteile seitens des Bundesverfassungsgerichtes, die dies “regelmäsig Bemängelt” ?
  7. WIE kann es sein das aus eindeutigen Formulierungen, durch “Juristische Umformulierungen”, Umdeuten (Durch Juristen/Staatsrechtler etc.)  diese eigentlich EINDEUTIGEN Formulierungen (Bspw. MUSS/Zwingend etc. hier bspw. das “Zitiergebot nach Artikel 19 des Grundgesetzes bei Grundrechtseinschränkungen” ), in ihr Gegenteil verkehrt werden können, als Unbeachtenswert gestellt werden können, ganz ohne, auch HIER, Konsequenzen (Rechtsauslegung/Abstraktion des Rechts)?
  8. WARUM gibt es noch immer KEINE (Direkte/Wirksame) beteiligung des Volkes (neben den “Wahlen”) an gravierenden, das Land, die Gesellschaft betreffenden Entscheidungen (Gesetze/Regelungen/Vereinbarungen/Verträgen etc.)?
  9. WARUM wird es, IST es “erlaubt” (Offensichtlich IST das der Fall) dass das Land und Volk betreffende Entscheidungen (bspw. in Ministerien/Gremien/Ausschüssen usw. etc. pp. ), zumeist Geheim (unter Ausschluß der Öffentlichkeit) Verhandelt ( über-mit NGO,s/Thinktanks/Lobbyistenvereinigungen etc.) werden können, bzw. die “Öffentlichkeit” nicht in völliger Tranzparenz darüber ( ALLE Inhalte/Ziele/mögliche Konsequenzen daraus ) Informiert wird (bspw. “Freihandelsverträge”)?
  10. WARUM, und WIE ist all dies möglich, und KANN dieses (Parteien) System, dieser “Staat” dann, in der Konsequenz der Fragenbeantwortung, eine Demokratie sein?

Es gäbe im Detaille noch viele weiter Fragen, das würde aber den Rahmen hier sprengen. Mir geht es um Grundsätzliche Dinge die einer Klärung bedürfen.

Bspw. für den Bürger wirksam wirkende Möglichkeiten, bei Grundrechtsverletzungen seitens der Staatlichen Systeme. Sie “können” ja Klagen heisst es, STIMMT (Formal/Formalien), DAS ist aber auch nur möglich, sofern es die  finanziellen Mittel dazu auch gibt (oder die Jurisprudenz NICHT, in jeweils gegenseitiger Zustimmung/Beipflichtens, die vorausgesetzte “Bringschuld des Staates, und seiner Institutuionen” in eine “Gewährung” derselbigen, eine “Holpflicht” umdeutet!) , diese es (Realpraxis) möglich machen können (Verfahrenskosten/Anwaltskosten etc.), oder sofern das, bspw. Bundesverfassungsgericht eine Klage nicht auch einfach abweisen kann, oder dann eben Abweist, ohne Begründung und Klärung der Sache ….).

 

Der Kern ist Faul, durch und durch Faul!

Mfg

Der WolF

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