Moinsen..

Da ja die MASSE, die meisten noch immer „Glauben~Hoffen“ dass in diesem Land eine tatsächliche „Rechtsstaatlichkeit~Demokratie“ gegeben, existent ist, HIER nun, für MICH nicht Unerwartet, die „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes“ Thema GEZ ….

Vorbemerkung: Es ging in diesem Verfahren eh NICHT darum OB der erhobene „GEZ~Beitrag“ oder OB NICHT, Grundsätzlich gegen das Grundgesetz verstößt, Grundgesetzkonform ist, oder eben NICHT! Naturgemäß, nach meinem Gusto, hat dementsprechend das BVG „Entschieden“. Sinngemäß heisst es seitens des BVG nämlich;

´Keine Grundsatz-Diskussion

Das Gericht erklärte bereits während der Verhandlung, dass man einer grundsätzlichen Debatte um die Zulässigkeit eines Rundfunkbeitrags keinen Raum geben werde – dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens. ´Ahh…. DER Frage wird KEIN „Raum“ gegeben….

Alles Klar? WER also hoffte hierbei auf WAS? Gerechtigkeit, auf beachtung des Grundgesetzes? Das ist doch eh nur DANN zu Beachten sofern es dem, wie auch allen anderen Gerichten~Institutionen, Opportun erscheint! Wird es als Hinderlich erachtet findet sich flux eine Formulierung die dies dann mit vielen Worten als Unbeachtlich darstellt, VERSPROCHEN! So nun auch eben HIER!

Quelle : Gamestar.de!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die gesetzliche Regelung zum Rundfunkbeitrag ist rechtens – mit einer Ausnahme. Diese betrifft die Vorgaben zur Zweitwohnung.

von Sara Petzold, 18.07.2018 12:26 Uhr

 

Im Streit um den Rundfunkbeitrag der Öffentlich-Rechtlichen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Update, 18.07.2018: Die große Überraschung blieb aus – das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung zum Rundfunkbeitrag größtenteils für rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Allein die Bestimmung zur Zweitwohnung befanden die Richter für unzulässig.

Also nimmt sich das angeblich Höchste Gericht aus der Grundsatzfrage raus, mag darüber erst garnicht Entscheiden, tut es aber TROTZDEM~Grundgesetzkonform heisst es …. Aha, So, So ….

Das hier die Freie, UNGEHINDERTE Informationsbeschaffung, aus allgemein zugänglichen Quellen, tatsächlich nun, durch erhebung eines „Beitrages“ unter, mittels ZWANG erhoben, eben in der Wirkung SEHR wohl behindert wird, und das BVG hierzu „Meint“ das es dadurch, damit, TROTZ des MÜSSENS, dem Zwang zu zahlen, sei Frei und keine Hinderung des freien Zugangs zu Informationen, Grundgesetzkonform eben, ist schon, nun …. Eine SEHR Eigene Wahrnehmung der Realität!

Alles nur eine Sache der „Auslegung~Richtermeinung~Wertung“, Fragt einen „Richter“!

Eine weitere „Begründung“ ist auch schon eine Posse für sich, frei nach dem Motto : Hier haben wir doch VIELE Angebote, rund um die Uhr, darum MÜSSEN auch ALLE dafür Zahlen, Geilo!!

Nicht,s anderes allerdings habe ich „Erwartet“ !

Also an ALLE die Hier auf die Karte, Hoffnung oder Gerechtigkeit gesetzt haben:

ÄTSCH war NIX, SRY !

Einen angenehmen Mittwoch wünscht der WolF!

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