Kommune-Kommunal-Bürgermeister und die „Coronazeit“

 

Meine Ergebnisse, meiner Nachfragen an Bürgermeister ( Zwei nun …. ), Rathaus-Rat an meinem Wohnort, mit Nachfrage ab 2020!

Ich ehme es vorweg, es gab und gibt reell keine, wie gehabt in diesen Zeiten!

Nun.

 

Hier meine Kommunikationsversuche Begründungen, falsifizierbar, zu bekommen ( Hier zur „Coronathematik“ ), Fragen beantwortet zu bekommen:

 

 

xxxx 03.10.2024

Fragen an den „Rat“ ( auch der damalige „Coronarat-“Expertenrat“ ist angesprochen ! ), Bürgermeister der Stadt xxxx:

Sehr geehrte Damen und Herren, Hr. Bürgermeister: xxxx

die Europäische Arzneimittel-Behörde (EMA) hat in einem Brief an die EU-Parlamentarier vom 18. Oktober 2023 eingestanden, was Kritiker, so auch ich selbst eben, bereits frühzeitig, vor Beginn der Corona-Impfkampagne, sagten und was mittlerweile ( auch ) Gerichtsfest festgestellt wurde ( RKI Files – :Verwaltungsgericht Osnabrück – Beschluss 3 A 224/22 ) .

( EMA-Zitat „Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind.“)

Hier ( Urteil, Osnabrück ) heißt es unter anderem:

Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtsbegriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.“

Und weiter:

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen.“

Fazit:

Die Versuche vieler Politiker ( Meine Anmerkung – AUCH von Bürgermeistern, denn ich schrieb SIE ( Bürgermeister xxxx//Verwaltung xxxx ) damalig an und bat um Antworten auf meine Fragen, siehe unten, dort nochmals angeführt !! ) und einiger Medien, den Skandal um die Bedeutung der RKI-Protokolle kleinzureden, sind damit offiziell gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht kann jetzt zum Schauplatz der Aufarbeitung werden.“

Wenn, wie zugegeben und eben festgestellt wurde, die Corona-“Impfstoffe“ nicht gegen Ansteckung, Weitergabe der Infektion und damit auch nicht gegen die Erkrankung wirkten und wirken, waren nahezu alle Corona Maßnahmen obsolet, Sinn und Zweckfrei.

Ist es nicht an der Zeit, im Rat der Stadt xxxx eine umfassende, kritische Analyse der, nachweislich ausschließlich politischen „Corona Krise“, unter Berücksichtigung der eigenen Maßnahmen, vorzunehmen, sich dafür auch bzgl. ungeimpfter Betroffener ( inkl. Meiner Person ), im Rückblick dieser verfehlten ( ebenso nachweislich ) Maßnahmen, sich für die gemachten Fehler zu entschuldigen, um Verzeihung zu bitten und Konsequenzen für die Zukunft aus gemachten Fehlern zu ziehen?

Falls hier eine Argumentation angebracht werden soll, in der Deutung man habe ja nichts gewusst ( damalig ), so ist aus den Protokollen ( und anderen, weiteren Aufzeichnungen ) zu entnehmen, das diese Argumentationsrichtung schlicht die Unwahrheit ist, oder jemand der in solcher Richtung zu Argumentieren versucht ungeeignet ist solche Entscheidungen zu treffen ( Bspw. Maßnahmenpakete X – Z ).

Hintergründe/Begründung zur Fragestellung:

Die Gabe von mod-RNA (allgemein als Corona-„Impfung“ bekannt) bezeichne ich im Folgenden in Anlehnung an Herrn Prof. Haditsch mit dem die Wirkweise einbeziehenden Begriff: „Spikung“.

Der BGM des BMG, Hr. Spahn und auch Hr. Lauterbach, amtierender BGM letztlich unsere, die gesamte politische Führungselite, Merkel und Scholz, alle Ministerpräsidenten mit ihren in der Verfassung nicht vorgesehenen Ministerpräsidenten-Konferenzen und die Führungen aller etablierten Parteien haben vier Jahre lang versagt, nein haben sogar aktiv GEGEN wissenschaftliche Evidenz und Standards gehandelt, auch das RKI musste ( nachweislich ) dies weisungsgebunden ebender gleich agieren (Beweis: RKI-Files), durfte nicht auf fachlich, Wissenschaftlicher ( Tatsächlicher-Realer und Evidenter ) Basis handeln, bzw. TAT es tatsächlich nicht!

In „gewisser Hinsicht“ ist dem Rat ( Experten? ), Bürgermeister dementsprechend zu Gute zu halten, dass auch dieser getäuscht wurde. ( Obwohl hier eine Informations/Wissens Holschuld bestand und besteht, was den Informationsbedarf angeht, um adäquate Entscheidungen überhaupt erst treffen zu können …. )

Offenbar konnte und wollte sich niemand vorstellen, von der Regierung und übergeordneten Stellen aus rein machtpolitischen Gründen, und – wie die einschwärzten RKI-Files/Protokolle belegen – unter Ausnutzung des RKI als weisungsgebundener Behörde vorsätzlich falsch informiert worden zu sein.

Deutliche Kritik muss allerdings geäußert werden, weil der Rat ( Experten? ), Bürgermeister Verordnungen und Maßnahmen in keiner Weise selbst kritisch hinterfragte und dadurch Kritiker und Ungeimpfte ausgrenzte, diskreditierte und unter Druck setzte, wie aus ( MSM ) Presse und ÖRR zu entnehmende Äußerungen ausgiebig belegen, bspw.:

Lassen Sie sich impfen, denn nur eine vollständige Impfung schützt grundsätzlich verlässlich vor schweren Verläufen bei einer Corona-Infektion“

Für viele Impfkritiker habe ich kein Verständnis.“

 „Durch den Druck, bspw. am Arbeitsplatz merken viele ( auch Ich selbst eben ), dass sie sich jetzt impfen lassen „müssen“, ansonsten droht der Arbeitsplatzverlust!

Meine Kritik richtet sich insbesondere an die ( Hier, durch mich, an den damalig amtierenden Bürgermeister, wurde angefragt, wer diesen „Expertenrat“ denn besetzt hat und worin die Expertisen hierfür bestanden, WER diese denn seien ) unbenannten „Experten“ und alle anderen ausdrücklichen Impfpflicht-Maßnahmen- Befürworter!

Ungeimpfte und in die „Impfung“ getriebene ( So auch meine Frau und Ziehtochter ! ) müssen vollumfänglich rehabilitiert werden!

Wir, die Ungeimpften, waren niemals „Leugner, Schwurbler, Tyrannen, Pack, Sozialschädlinge, verzichtbare Blinddärme“ ( uvm ). und es war ein Skandal, dass mit dem Finger auf uns gezeigt werden sollte als auch real wurde, wir angeblich „raus aus der Gesellschaft“ und „zu prügeln“ seien! ( Medien-Politik etc. )

Nun, wie sich zeigt, trifft und traf auch seit 2020 nachweislich schon, folgendes evident zu:

1.  Mod-RNA verhindert weder eine Infektion noch die Weitergabe von Viren!

Allein durch diese fachlich immer bekannte Tatsache waren Maßnahmen wie 3G und 2G, ebenso wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht obsolet und unsinnig!

Da sich auch (mehrfach) Gespikte infizieren und Viren jederzeit weitergeben konnten, waren diese Regelungen, die Gespikte ohne jede Testung in direkten Kontakt mit vulnerablen Gruppen gelangen ließen, sogar geradezu grob fahrlässig!

Es gab von Anfang an, so wie es das RKI vorschlug, nur die eine richtige Vorgehensweise:
Testungen vor Kontakt mit vulnerablen Gruppen und bei Cluster-Bildungen (auch Drosten bei Illner vor ca. 4 Wochen) mit ärztlicher Diagnose bei Testpositiven, und zwar egal ob, gespikt, genesen oder ungespikt!

Das Problem besteht nämlich darin, dass die durch die Spikung gebildeten Antikörper nur systemisch, also im Blut, wirksam werden können und nur dort – und eben nicht auf den äußeren Schleimhäuten – Viren anzugreifen vermögen.

Sind die Viren aber im Blut, spricht man von einer Virämie, und diese ist bei einer „Corona“ Infektion in der Regel mit einem schweren Verlauf gekoppelt.

Das ist der Hauptgrund, weswegen – wie übrigens auch die anderen Impfungen gegen virale Atemwegsinfekte – eine Infektion mit dem Virus und Weitergabe des Virus niemals durch die Covid-19-„Impfung“ hätte verhindert werden können.

Das mukosale Immunsystem wird durch die Impfungen nicht verändert, aber von diesem werden Atemwegsinfektionen primär bekämpft (Schleimhäute der Nase, Rachen, Hals, Lunge).

Bestätigt und bewiesen werden diese frühzeitig bekannten Argumente auf mehrfache Weise:

      1. Schon kurz nach Beginn der „Impf“-Kampagne zeigte sich, dass auch mehrfach Gespikte ebenfalls positiv getestet wurden, erkrankten und immunsupprimierte Menschen auch trotz Spikung verstarben.

      2. Die Einführung von 2G+ (Testung Gespikter!) muss als indirektes politisches Eingeständnis dafür bewertet werden.

      3. Die europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) bestätigte ebenfalls gegenüber den EU- Parlamentariern schriftlich, dass mod-RNA nicht gegen Infektion und Weitergabe wirkt.

2.  Nebenwirkungen:

Herr Lauterbach musste inzwischen öffentlich eingestehen, dass seine Aussage, „Die Impfung ist nebenwirkungsfrei“ frei erfunden war.

Allerdings hatte diese „Lüge“ bis heute leider keine Konsequenzen für ihn, oder Hr. Spahn und dies, obwohl er später eingestehen musste, dass es mit dem Faktor 1:10.000 zu SCHWEREN „Impf“-Nebenwirkungen gekommen ist (was ich für massiv untertrieben halte!); mithin sind mindestens 19.000 Menschen allein in Deutschland von SCHWEREN „Impf“-Nebenwirkungen betroffen und werden sich dennoch meist selbst überlassen.

Übrigens sind dies 13x mehr Menschen, als die 1500 Fälle von Nebenwirkungen, die europaweit vor ca. 12 Jahren zum Abbruch der Schweinegrippe-Impfung führte, als unser demokratisches System noch einigermaßen funktionierte und die SPD einen Herrn Dr. Wodarg in ihren Reihen hatte, statt eines Herrn Lauterbach.

3.  Öffentlich nachlesbare Definition:

Die Einfügung von DNA oder RNA in eine menschliche Zelle zu therapeutischen Zwecken ist eine Gen-Therapie!

Ich bin überzeugt, sehr viel mehr Menschen hätten trotz des politischen Drucks eine Spikung abgelehnt, wenn sie eine echte Aufklärung über die tatsächliche Wirkweise der mod-RNA erhalten hätten, die den meisten Menschen bis heute fehlt. Sie halten die Spikung noch immer für eine Impfung und den Begriff Gen-Therapie nach wie vor für „Schwurbelei“.

Mod-RNA ist aber eine von Menschenhand, oder um mit Goethe zu sprechen, von Zauberlehrlingen modifizierte Virus-RNA, die dabei ganz offensichtlich mangels langfristiger Testphase und kurzfristiger Notzulassung gar nicht wussten, welche Geister sie riefen.

Mod-RNA ist der Bauplan für die Spike-Proteine des Virus`, die eingepackt in Nano-Lipide (laut Hersteller ausdrücklich: „not for human use!“) in Körperzellen eingeschleust werden soll.

Dort wird die mod-RNA dann in die DNA der eigenen Zelle des Gespikten eingebaut. Diese körpereigene Zelle des Gespikten verliert daraufhin ihre eigentliche Funktion, z.B. als Innenauskleidung einer Ader, und produziert fortan als Zombie-Zelle Virus-Spikes.

Diese Spikes, oder Spike-Proteine, sind körperfremde Eiweiße.

Körperfremde Eiweiße werden dem Körper ansonsten nur durch Nahrungsaufnahme zugeführt und deshalb zunächst durch die Salzsäure im Magen „behandelt“.

Daraus ergeben sich folgende Probleme:

      1. Mod-RNA verbleibt nicht am Einstichort, sondern verteilt sich im ganzen Körper. (Auch weil bei „Impfungen“ nicht mehr aspiriert wird, wie auch Herr Lauterbach persönlich in Videos „zeigte“)

      2. Mod-RNA überwindet sogar die Blut-Hirn- und auch die Plazenta-Schranke.

      3. Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang: Die Spike-Proteine sind auch noch Monate nach der Injektion im gesamten Körper nachweisbar und verursachen an den Ablagerungsorten entzündliche Reaktionen.

      4. Die Körperabwehr muss diese Spike-Proteine „entsorgen“.

      5. Die Körperabwehr greift die körpereigenen Zombie-Zellen an und tötet sie; das entspricht einer Autoimmun-Reaktion, die ebenfalls mit entzündlichen Reaktionen einhergeht.

      6. Insofern erzeugt die Spikung selbst das, was ein Virus bewirkt: Eindringen in eine Körperzelle.

      7. Prof. Henrik Ulrich: Wenn permanent Spike-Proteine gebildet werden, muss man davon ausgehen, dass die genetische Information der mod-RNA in Stammzellen der Blutbildung oder in anderen Zellen von teilungsfähigen Geweben erhalten geblieben und wirksam ist oder via reverser Transkriptase in DNA überschrieben wurde.

4. Mögliche Folgen

PostVac
ADE: Antibody dependent Enhancement
VAH: Vaccine associated Hypersensibility
Autoimmun-Erkrankungen und Erschöpfung des Immunsystems„Lymphozyten-Amok“ (Prof. Burkhardt)
Örtliche Reaktionen durch die lokale Entzündung
Gefäßverschlüsse, Apoplex, Herzinfarkt …..
Herzmuskel-Entzündungen (Nakahara et. Al.)
Plötzlicher Herztod
………

5.  Mod-RNA verhindert keine schweren Krankheitsverläufe

Es gibt viele Menschen, die nach wie vor dieser Propaganda Glauben schenken. Es sei Ihnen gegönnt.

Dagegen spricht die Mutationsgeschwindigkeit der Corona Viren, die sogar Herr Drosten erst kürzlich in einer Talkshow einräumte.

Eine auf Basis der Alpha Variante des Virus` entwickelte Spikung kann bei Infektion mit der Gamma oder Delta Variante nicht wirken!

6.  Sonstiges

Das Divi Register zeigt 2020 einen, entsprechend einer Gesetzesänderung, Rückgang der verfügbaren Intensivbetten, trotz angeblicher Notlage von nationaler Tragweite, von 30.000 (incl. Reserve) auf 22.500, bei gleichbleibenden Belegungszahlen, die konstant zwischen 19.500 und 20.000 schwanken.

Dadurch erhöht sich der Auslastungsquote mit entsprechender Belastung der Mitarbeiter von 66 auf 85-90%!

Pfizer Studie: Absolute Wirksamkeit nur 0.7%, kein Nachweis zur Wirksamkeit gegen schwere Verläufe und Tod.

Inzidenz: Unsinnige Zahl, die mit Testanzahl und Probanden-Auswahl schwankt, falsch Positive Ergebnisse verfälschen den Wert zudem massiv.

PCR Test nicht zu diagnostischen Zwecken vorgesehen.

Ohne zusätzliche ärztliche Diagnose hätten niemals Quarantäne und Ausgrenzungen angeblich Erkrankter (nur Testpositiv) ausgesprochen werden dürfen!

Schon der erste Lockdown 2020 war unnötig, weil der R-Wert (Drosten bei Illner) bereits von selbst unter 1 gesunken war.

Prof. Ioannidis (Stanford) stellt frühzeitig nach umfangreicher Auswertung vieler wissenschaftlicher Arbeiten fest:

Corona ist nicht letaler als die normale Influenza!

Statistiken:

Keine Unterscheidung, ob Patienten AN oder MIT „Corona“ gestorben sind.

Es gibt keine belastbaren Statistiken zu den tatsächlichen Todesfallzahlen AN Corona!

Der Altersdurchschnitt der „Corona“ Toten (an und mit) liegt höher als die allgemeine Lebenserwartung!

2019 (ohne C.) und 2020 (mit C. aber ohne Spikung) waren Jahre mit Untersterblichkeit!

Seit 2021 (mit Spikung und abnehmender Letalität von Sars-Cov-2) Übersterblichkeit, insbesondere jüngerer Menschen. (Marcel Barz)

Zunahme der Krankheitstage von 2020 = 11 auf 2023 = 19

Quintessenz:

Die politische Corona Krise erinnert erschreckend an das sog. Asch Experiment und beinhaltet Elemente und Manipulationstechniken von cognitive warfare.

Die ständige Wiederholung falscher Informationen führt dazu, dass Menschen diese glauben, nicht mehr selbst aktiv hinterfragen, und Kritiker ausgrenzen, obwohl die angeblichen Fakten offensichtlich falsch sind:

Ugur Sahin:
„Geimpfte sind nicht mehr ansteckend.“

 Karl Lauterbach:
Die
„Impfung ist nebenwirkungsfrei“.

Medien und ÖRR:
Die „Impfung“ schützt vor schweren Verläufen

Die „Impfung“ ist ein Akt der Solidarität“

Die Pandemie der Ungeimpften.

Die Tyrannei der Ungeimpften (Prof. Montgomery)

Ungeimpfte sind Sozialschädlinge (Stinner FDP) ……..

Das Vertrauen in das Grundgesetz und die Demokratie hat massiven Schaden erlitten, weil auf Ungeimpfte nicht nur sozialer, sondern auch inakzeptabler gesetzlicher, behördlicher Druck durch 3G, „2G, 2G+ etc. bis hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgeübt wurde.

Der Versuch, sogar eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, muss als Tiefpunkt unserer Demokratie bewertet werden und hätte niemals in Erwägung gezogen werden dürfen!

Basierend auf diesen Hintergründen bitte ich im Rat der Stadt Hann. Münden um eine umfassende, kritische, und vor allem selbstkritische Analyse der, tatsächlich politischen „Corona-Krisenzeit“, unter Berücksichtigung der eigenen Maßnahmen und Verordnungen der Stadt Hann. Münden.

Für die gemachten Fehler müssen sich „Rat“, Bürgermeister und ggf. auch die Verwaltung entschuldigen, um Verzeihung bitten und Konsequenzen aus den Fehlern ziehen, damit sie für die Zukunft ausgeschlossen sind, so dass hier auch eine Aufarbeitung stattfinden kann und verlorenes Vertrauen in die Institutionen zurückzugewinnen möglich gemacht werden kann!

Zu einer funktionierenden Demokratie gehört auch, Fehler einzugestehen und dafür die Verantwortung zu übernehmen!

Massive physische, psychische und wirtschaftliche Schäden, auch in der Wirtschaft, hätten durch fachlich korrekte statt falscher politischer Maßnahmen vermieden werden können!

Alle Ungespikten müssen vollumfänglich rehabilitiert werden!

Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier:

Bei aller Hoffnung, dass die Zeit der wesentlichen Freiheitseinschränkungen zu Ende geht, ist diese Aufarbeitung dringend geboten: politisch und durch die Gerichte, die bislang ja fast nur vorläufige Eil-, aber keine endgültigen Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen getroffen haben“, sagte Papier der „Welt“. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen sei „im Laufe der Zeit erschüttert worden“.

Ich bitte um Ihre Einsicht und eine entsprechende Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Anhang, meine Schreiben:

10.11.2020

Sehr geehrter Hr. xxxx,

wie aus der Allgemeinverfügung hervorgeht wurde eine allgemeine Maskenpflicht, auch im Freien, in öffentlichen Räumen 
(Wege u. Plätze) angeordnet.

Ich kann hierbei mittlerweile nicht (weiter) nachvollziehen auf welcher (die Verhältnismässigkeit einhaltend, tatsächlich 
erkennbar abwägend #Grundrechtseinschränkungen) Basis, welche regelmässig "angepasst" wird, zuletzt wurde der "Inzidenzwert" 
von 50 auf 35 auf 100 000 Einwohner gesenkt, bei mittlerweile über 1.100000 Millionen PCR Test,s pro Woche, (0, 050% ~ 0,035% !), 
auch und gerade solche Maßnahmen (Geschäftsschließungen ~ Verbot zum öffnen f. Publikumsverkehr, bspw. Fitnessstudios, 
Maskenzwang/Pflicht im Freien etc.), ohne wenn und aber, ohne eine erkennbare Abwägung von Schaden und Nutzen dieser 
(Wirtschaftlich u. Gesundheits/Gesellschaftsproblematiken), einer erfolgten Verhältnismässigkeitspüberprüfung 
(Bekanntmachungen hierzu sind nicht zu finden!), überhaubt einer erkennbar erfogten Prüfung (Pflicht!) der vorhandenen Vorgaben/Angaben, 
im bezug auf Sars Cov 2, auf Richtig und Vollständigkeit, Sinnhaftigkeit zu kommunizieren.

Es ist ist NICHT nachvollziehbar das auf "unhinterfragbaren" Grundlagen, überholten und mit der gegeben Realität nicht in 
übereinstimmung zu bringenden "Fallzahlen" scheinbar keine andere Wahl (Ihrerseits) bliebe hier einen Spielraum zu haben, 
wie und in welchem Umfang diese Vorgaben aus den Allgemeinverfügungen umgesetzt werden sollten, und diese Wahl, gerade auf 
Kommunalebene, gibt es!

Aktuell als Entscheidungshile für Sie, ein paar Informationen;

Zitat,

´Die WHO hat jetzt die durch Peer-Review bestätigten Ergebnisse von Prof. John PA Ioannidis am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. 
Es ist die aktuelle Fortschreibung einer weltweiten bis Mitte September 2020 ausgewerteten Studie, 
mit der die Rate der tödlich verlaufenen COVID-19 Infektionen (Infection Fatility Rate-IFR) abgeschätzt wird. Das ist eine Rate, 
die sich nicht an den PCR-Testergebnissen orientiert, da diese Tests nichts über eine Infektion aussagen können, sondern höchstens 
als Hinweis für weitergehende Diagnostik brauchbar sind. (Download)

Dazu hat er die wissenschaftlichen Erhebungen über gefundene Corona-Antikörper in vielen Ländern korreliert mit den Zahlen 
der an oder mit COVID-19 verstorbenen Patienten. Einen großen Teil seiner Arbeit verwendet der erfahrene Epidemiologe auf 
die umsichtige Bewertung möglicher Fehlerquellen und auf die Abschätzung der Aussagekraft der von ihm berücksichtigten Daten. 
Dabei nennt er klar und umsichtig die Kriterien für seine Einschätzung dieser Fehlermöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten und aller relevanten bis Mitte September 2020 nutzbaren Erhebungen und Studien 
kommt Prof. Ioannidis zu folgenden Ergebnissen:

Kurzfassung

Zielsetzung:
Abschätzung der Infektionstödlichkeitsrate (IFR) der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) aus Seroprävalenzdaten.

Methoden:
Ich habe PubMed und Preprint-Server nach Studien zur Seroprävalenz von COVID-19 durchsucht
mit einer Stichprobengröße von 500 ab dem 9. September 2020. Ich habe auch zusätzliche Ergebnisse abgerufen von 
nationalen Studien aus vorläufigen Pressemitteilungen und Berichten. Ich bewertete die Studien nach Designmerkmalen 
und Seroprävalenz-Schätzungen. Ich schätzte die Infektionstödlichkeitsrate für jede Studie, indem die Anzahl der COVID-19-Todesfälle 
durch die geschätzte Anzahl der Personen geteilt wird, die in jeder Region infiziert sind. Ich habe nach der Anzahl der getesteten 
Antikörpertypen korrigiert (Immunglobulin, IgG, IgM, IgA).

Ergebnisse:
Ich habe 61 Studien (74 Schätzungen) und acht vorläufige nationale Schätzungen gefunden. Die Schätzungen der 
Seroprävalenz reichten von 0,02% bis 53,40%. Die Sterblichkeitsraten bei Infektionen
reichten von 0,00% bis 1,63%, korrigierte Werte von 0,00% bis 1,54%. Über 51 Standorte hinweg betrug
die mediane COVID-19-Infektionstödlichkeitsrate 0,27% (korrigiert 0,23%): die Rate betrug
0,09% an Orten mit einer COVID-19-Bevölkerungssterblichkeitsrate, die unter dem globalen Durchschnitt liegt 
( 118 Todesfälle/Millionen), 0,20% an Orten mit 118-500 COVID-19 Todesfällen/Millionen Menschen
und 0,57% an Orten mit  500 COVID-19 Todesfällen/Millionen Menschen. Bei Menschen  70 Jahre lag die Sterblichkeitsrate 
bei Infektionen zwischen 0,00% und 0,31% mit rohen und korrigierten Medianen von 0.05%.

Schlussfolgerung:
Die Infektionstödlichkeitsrate von COVID-19 kann zwischen unterschiedlichen Standorten variieren und dies kann 
Unterschiede in der Altersstruktur der Bevölkerung und im Diagnosespektrum von infizierten und verstorbenen Patienten 
und andere Faktoren widerspiegeln.
Die geschlussfolgerten Infektionstotenraten tendierte dahin, viel niedriger zu sein als die Schätzungen, 
die zu einem früheren Zeitpunkt der Pandemie gemacht wurden.
Die Letalität von Covid-19 entspricht damit der einer normalen Grippe. (RKI: 0,1-0,2%)´

Quelle: 
https://scontent-lht6-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/s720x720/123161754_10157180022546910_3723810241242724889_o.jpg?_nc_
cat=109&ccb=2&_nc_sid=8024bb&_nc_ohc=lVHtaWMetmsAX_ltsPd&_nc_ht=scontent-lht6-1.xx&tp=7&oh=1115e946edbbcaab10a16750d08cfa91&oe=5FC3B67D

Auch bestätigt mittlerweile (auf Druck) der Berliner Senat, das der als Basis aller Maßnahmen herangezogene PCR Test 
(über 300 verschieden Varianten übrigens!), eben NICHT auch eine Infektion nachweisen KANN, für Diagnostik ungeeignet ist, 
zumals dieser auch weder Validiert noch offiziel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, und somit offiziell zugelassen ist!

Zitat,
´PCR-Tests können keine Infektion nachweisen - Berliner Senat zweifelt an Aussagekraft der PCR-Tests

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, 
eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des 
Einzelabgeordneten Marcel Luthe hervor.

Die Senatsverwaltung erklärte, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens 
(Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion 
oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln müsse, damit von einem „Krankheitserreger“ gesprochen 
werden könne. Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,
vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die 
Senatsverwaltung mit einem „Nein“.´

Quelle:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/berliner-senat-zweifelt-an-aussagekraft-der-pcr-tests-a3376247.html


Im diesem Zusammenhang, und vieler weiterer widersprüchlicher Informationen seitens des RKI und der Bundesregierung, 
dem Bundesgesundheitsministerium zu genannten Maßnahmen, deren Begründetheit, Verhältnismässigkeit (vorausgesetzten~angenommenen) 
frage ich Sie,


Sind ihnen diese Informationen nicht bekannt? und, wenn nicht, warum nicht? 
Wenn JA, warum wird entgegen diesen Informationen (viele weitere Quellen und Informationen kann ich zitieren und gerne zu 
ihrer kentniss bringen) trotzdem Umgesetzt was, nachweisslich mehr Schaden als nutzen bringt, die Bürgerinnen und Bürger 
permanenten, Grundrechtseinschränkenden zwängen unterworfen (Bußgelder etc. )?

Sollte sich nun darauf zurückgezogen werden hier die "Qualität" der Quellen anzugreifen so weise ich darauf hin das es auf 
den Wahrheitsgealt an sich (Fakten~Realität), sowie auf den Informationsgehalt, für sich selbst stehend, ankommt, sich an 
diesen selbst dadurch nicht,s ändert, diese stehen für sich, nicht DURCH wen, oder von WO diese stammen (Kontaktschuldig)!

Auch bin ich selbst, um dieses vorarab auszuschließen, KEIN "Verschwörungs-,#Ideologe,#Theoretiker,KEIN,#Querulant,#Leugner", 
oder ähnliches, diesen Nichtargumenten verweigere ich mich, verbitte ich mir, sofern diese als "Argumentationshilfe" erwähnung 
finden sollten!

Konkret nocheinmal die Frage-n:

Finden-t eine angepasste Abwägung-en statt (Maßnahmenbetreffend)?
Woher und WELCHE Begründungen (Sind diese falsifizierbar, falsifiziert?) fließen hierfür ein, werden als Basis dafür genommen?

Werden diese, sind diese, übertragbar auf xxxx, verhältnismässig, wenn JA warum?

Ich behalte mir vor bei Nichtantwort (Der Bund, Landkreis, das BGM, das RKI empfiehlt, 
sind KEINE ausreichenden Begründungen #Annahmen#Behauptungen#Ausreden etc.), sind KEINE gibt vordieses Schreiben öffentlich zu stellen!

Mir, als Bürger der hier seine Steuern entrichtet, wird es langsam zu irrational, was auch HIER ohne wenn und aber, 
trotz mittlerweile besseren Wissens, einfach Durchgesetzt werden "MUSS"(?)! Ich sehe mich NICHT als "Untertan" der Pillen zu schlucken 
hat, die er nicht ohne die Begründbare, nachvollziehbare Basisinformation zu erhalten (Fakten-Realitätsbasiert), 
welche auch einer Überprüfung standhalten können, einfach Schohne wenn und aber schluckt!

Ich erwarte eine erschöpfende Antwort (Keine Antwort im Gusto; Wenden Sie sich bitte an X-Y-Z ....) auf meine Fragen!

Sollten sie sich Persöhnlich "angegriffen" fühlen, so seien Sie sich versichert, 
liegt dies NICHT in der Sache dieses Schreibens! Ich erwarte nur nachvollziehbarkeit, Verständnis und Aufklärung, 
ohne diese erst Einklagen zu müssen (Selbstverständlichkeit), nichts weniger, nichts mehr!

Mfg.

x. xxxx
Datenschutz : Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Antwort – Bürgermeister:

Sehr geehrter Herr xxxx,

Ihre unten stehende E-Mail haben wir erhalten. Sie wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet;
 von dort werden Sie eine weitere Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
xxxx

Stadt xxxx

Der Bürgermeister

Meine Antwort 13.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, Fr xxxx,

mit Verlaub, ich habe EXPLIZIT Hr. xxxx ( ? ), als amtierenden Bürgermeister, und damit verantwortlichen Würdenträger angeschrieben, EXPLIZIT gefragt wie dieser  diese Maßnahmen „Begründet“, begründen kann, welche Er-Kenntnisse vorliegen ( müssten….), ob entsprechende Abwägungen getroffen werden und wurden, wie diese sich worin und womit eben Begründen lassen!

Ich habe EXPLIZIT um eine Stellungnahme dieses Würdenträgers, als Adressat meines Schreibens, diesem als Verantwortlich zeichnender der Einführung und Umsetzung der Vorgaben (Maßnahmen in Bezug auf Sars Cov 2 ) aufgefordert! NICHT an das verweisen an einen „Fachbereich“ Y,X, oder Z (Verantwortungsbereich!)

Aus meinem Schreiben ist dieser Aspekt deutlich zu entnehmen, begründet sich mit auch darin das hier sämtliche Bürger und Bürgerinnen, als auch sämtlicher Handel ( Wirtschaft), direkt und unmittelbar betroffen sind (Relevanz), und Hr. Wegner als Entscheidungsträger selbst und Direkt eine Begründetheit nachweisen können muss (entsprechende Informationen #Real-praktische Situation im Kontext zu Sars Cov 2 ), diese auch offen kommuniziert werden können müssen, ohne sich auf einen „Fachbereich“ zurückzuziehen, zu versuchen die Verantwortlichkeit zu „Delegieren“ !

WER trifft hier denn Entscheidungen, ein „Fachbereich“ (?), woher stammen die Kenntnisse des selbigen (woraus bildet sich dieser selbst #Spezielle, geeignete Kenntnis-e der Mitglieder? ), sind diese falsifizierbar, überprüft durch eben die Entscheidungsträger (wenn JA, wie und mit welchen, begründbaren Ergebnis? ) ?

Informationsupdate:

Sowohl in Hamburg als auch Bayern haben Verwaltungsgerichte eine NICHT Verhältnismäßigkeit bezüglich. der Maßnahmen (Hier betraf es Fitnessstudios, Tatoostudios ….) festgestellt (Hamburg geht hierbei in Berufung….)!

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV (Maskenthematik) hat hierzu, stand 07.11.2020 „Empfehlungen“ herausgegeben, was unmittelbare,  Rechtliche Konsequenzen der Entscheider #Verantwortliche, betreffs der Umsetzung selbiger,( Mund Nase Bedeckungen #Masken ) direkt ergibt ( Schadensersatzansprüche – Adressat selbiger, bei auftretenden, gesundheitlichen Schäden )! (Quelle: DGUV )

Dies bitte ich zu beachten!

Mfg.

W. xxxx

Anwort – Bürgermeister – Vorzimmer Stadt xxxx 18.11.2020:

Sehr geehrter Herr xxxx,

im Auftrag von Herrn Bürgermeister xxxx leite ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer unten stehenden E-Mail
 mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
xxxx

Stadt xxxxx

Der Bürgermeister

xxxxx

MEINE Antwort 18.11.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren, Hr. xxxx

Vorab, vielen Dank für ihre Antwort.

Zu dessen Inhalt selbst nun.

Wie aus meinen Schreiben ersichtlich ,und eindeutig zu entnehmen, stellte ich mehrere Fragen bzgl.

a) Den ihnen ( dem Fachbereich ? ) vorliegenden Kenntnissen dieser Pandemie, und den damit einhergehenden Maßnahmen (Verordnungen) bzw. einer fortdauernden ( im Abgleich der Realität) Überprüfung der

b) Verhältnismäßigkeit, gerade mit Bezug auf die fortgesetzten Grundrechtseinschränkungen, derselben, auch ob hier eine Überprüfung (schon) stattgefunden hat, und in welcher Form diese geschehen ist.

c) Worauf (Basis-Begründet durch?) gründet sich der Inzidenzwert (nach dem ich NICHT fragte….)

d) WAS bedeutet es KONKRET, und auch hier Offiziell ihrerseits (Dem Fachbereich?), einen Positivtest (PCR Test) zu haben, bzw. sollte solch einer Positiv ausfallen ( Positiv gleich Infiziert, gleich Infektiös, gleich Krank?), wenn selbst, wie in meinem Schreiben schon erwähnt, dieser zu Diagnosezwecken nachweislich ungeeignet ist, bzw. auch keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes eben NICHT nachweisen kann (Siehe mein-e Schreiben), mit welcher Zyklenzahl wird hier getestet ( 25 – 35 – 45?), mit welchen RNA Sequenzen ( Wie viel Gensequenzen 1- 2- 3 oder mehr?) wird Spezifiziert getestet?

Das diese Regelungen des Landes Niedersachsen auch für HMÜ „verbindlich“ sind ist mir bekannt, doch auch DANACH Fragte ich ebenso-wenig wie ich auch NICHT danach fragte das diese Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes Göttingen erfolgen, bzw. wo diese Entschieden und bestimmt werden, auch dies ist mir bekannt.

Ich fragte statt dessen (Siehe obige Punkte, oder meine vorigen Schreiben) ob diese Vorgaben einer, wie in meinen Schreiben aufgeführt, gefragt, einer fortlaufenden Überprüfung unterliegen, gerade auch weil auch ICH als Unterworfener, im Sinne des Grundgesetzes und den Grundrechten ( Atk. 1 – 20 Bringschuld ), eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit stattgefunden hat, wie sich diese bildet, mit welchem begründbarem Ergebnis?

Ich fragte auch NICHT nach einem für und wider dieser (Konträr?) Maßnahmen.

Gerade auch im Bezug zur Kommunalen Ebene obliegt es Ihnen hier (als Bürgermeister) für ebendieser unabhängig abzuwägen, und haben(?), meines Kentnissstandes nach sehr wohl rechtliche Mittel und Befugnisse (Einflussmöglichkeiten), hier ein angepasstes Vorgehen anzuwenden, bzw.  eben falsifizierbar für die Bürger, eine Gefahrenlage zu begründen und (auch) nachweisen zu können (Müssen)!

Unabhängig auch WIE „Groß“ oder “ Klein“ diese „Kommune“ sein möge, so ist es doch im Zeitalter des Internets kein Problem sich die hierzu nötigen Kentnisse und Informationen, völlig Unabhängig und ohne größere Mühen, zugänglich zu machen.

Einfach „davon Auszugehen, das ….“, somit die, IHRE, Verantwortung zu Delegieren, ist, mit Blick auf ein fortgesetztes einschränken der zu garantierenden Grundrechte, gerade auch mit Bezug auf Inzidenzwert, oder als dessen Basis selbst, des PCR Testes selbst, den vorliegenden (NICHT neuen) Erkenntnissen hierbei, doch recht „Bedenklich“, da hier eben NICHT davon ausgegangen werden kann das hier noch eine „Angemessenheit“ vorliegt!

Schade das es scheinbar keine Kentnisse zu geben scheint die Sie oder ihre Behörde mir direkt weiterleiten könnte-n, das, auch da es diese Pandemie ja seit Febr., März, April (Inkl. Lockdown) diesen Jahres existiert, hier keine Realitätsbezogenen (Erfahrungs-Erkentnisswerte) vorzulegen sind, ohne einen „Fachbereich“ zu Rate zu ziehen.

Auch dieses Schreiben ist nicht Persönlich zu werten oder gar Persönlich, an SIE als Privatperson gerichtet!

Und JA ich gebe hiermit mein Einverständnis das meine Fragen~Anmerkungen (Eher doch frei vefügliche Informationen !) gerne „zuständigkeitshalber“ weitergeleitet werden dürfen.

Mfg

W. xxxxx

Antwort seitens der Stadt xxxx, Hr. xxxxx:

19.11.2020

Sehr geehrter Herr xxxx,

die Stadt xxxx hat mir Ihre Mails  bzgl. der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus übersandt. Tatsächlich wird diese durch das Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis xxxx erlassen und eine Beantwortung von hier aus ist grundsätzlich angezeigt. Deshalb möchte ich wenige Erläuterungen geben.

1.       Die Allgemeinverfügung enthält einen ausführlichen Begründungsteil. Sie ist veröffentlich im Amtsblatt des Landkreises xxxx Nr. 75.

2.       Grundlage ist die Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, veröffentlicht auf der Webseite des Landes Niedersachsen. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen.

3.       Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Bundestagsdebatte am gestrigen Tag verfolgt haben; dabei wurden die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen breit diskutiert.

4.       Weitere Erläuterungen gibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

5.       Zum Inzidenzwert hat der Landkreis xxxx am gestrigen Tage in einer Pressemitteilung Erläuterungen veröffentlicht.

Damit sind Ihre Fragen m. E. vollständig, umfassend und abschließend beantwortet.

Ich erlaube mir, diese Mail der Stadt xxxx zur Kenntnis zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrage

Ulrich Lottmann

Meine Antwort hierauf, vom 19.11.2020:

Sehr geehrter Hr. xxxxx,

recht vielen Dank für ihre Infomail.

Ich kann nun hier, auch nicht, aus hierin benannten Informationsquellen nicht, nachvollziehen welche meiner Fragen zwecks Klärung ihnen,

an entsprechend zuständig zutreffende Stellen, weitergeleitet worden sind.

Ich erwarte eine vollständige Beantwortung zu meinen gestellten Fragen, so wie falsifizierbare Aufklärung betreffs AUCH des PCR Testes selbst, welcher hier als Basis, für alle getroffenen Maßnahmen – Verordnungen usw., als Grundlage herangezogen wird!

Alles weitere ist meinem Schreiben, welches zu Ihrer Kenntnis gelangt scheint, zu entnehmen.

Die von Ihnen hier aufgezeigten Informationen (Landesverordnung/Amtsblatt/Bundesgesetzblatt etc.) sind hierfür ungeeignet, bzw. hieraus kann ich keine Antworten bzgl. meiner gestellten Fragen entnehmen, da hier die dafür benötigten Informationen zur gänze fehlen .

Somit sind entgegen ihrer Annahme, weder einzeln noch vollständig, meine Fragen nicht beantwortet worden, noch wurden dies gar „breit Diskutiert“, auch HIER wie dort fehlen eben diese Informationen!

Auch finde ich etwas „Befremdlich“ mich auf die am gestrige Tage stattgefundenen „Bundestagsdebatte“ hinzuweisen, da hier keine neuen Erkentnisse oder eben die von mir erfragten Informationen (Erklärungen), falsifizierbar, nachvollziehbar und Begründet, bekannt gegeben wurden.

Das wäre eine Er(Auf)klärung bzgl. was? (Ausser das hier ein Gäusserst bedenklich zu erkennendes „Gesetz“ umgesetzt und eingeführt wurde….)

Weiterhin beharre ich auf eine vollumfängliche Erklärung bzgl. meiner gestellten Fragen (meinen Schreiben zu entnehmen), unabhängig davon was am gestrigen Tage in Berlin geschehen ist!

Mfg

XXXXX

Da hierauf keine Reaktion mehr erfolgte, meine Nachfrage am 01.12.2020:

ehr geehrter Hr. xxxxxx,

am 19.11.2020 bat ich um Beantwortung meiner, der Stadt xxxxx, dem Bürgermeister selbst, gestellten Fragen.

Diese (meine Schreiben) wurden ihnen (zuständiger Fachbereich?) weitergeleitet, soweit so gut.

Wie ich ihnen als Hinweis ihres Schreibens mitteilte sind die von ihnen übersandten Informationen nicht geeignet diese meine Fragen beantworten zu können,

sie enthalten diese Antworten, die hierzu benötigten Informationen schlicht NICHT!

Da hier nun keinerlei weitere Informationen gegeben wurden:

Hiermit fordere ich sie erneut auf (oder ginge dies NUR mittels eines Klageverfahrens selbst?) die von mir geforderten Antworten, auf die von mir gestellten Fragen, Kausal und Vollständig, Falsifizierbar zu beantworten, mir diese geforderten Informationen zukommen zu lassen.

Ich behalte mir vor diesen Schriftverkehr auf meinem Blog zu veröffentlichen, sofern  es hier zu keinerlei Transparenz, Informationsherausgabe(Austausch), keinerlei Reaktionen ihrerseits zustande kommen sollte, diese meine Fragen nicht beantwortet werden sollten (oder können).

Mfg

XXXXXXX

Keine Antworten, Reaktionen mehr!

Warum?

Und, wie obig aufgeführt sind und waren Informationen ( wie von mir beschrieben und angeführt und erfragt eben ) auch in der Zeit ( 2020 ) durchaus schon bekannt, diese „Antworten“ somit unwahr und eben ( tatsächlich ) NICHT falsifizierbar !!

Auch HIER behalte ich mir vor diesen Schriftwechsel zu veröffentlichen!

So geht „Transparente„, offene und verbindliche, verantwortungsvolle „Kommunikation“, mit Bürgermeister, Verwaltung 20xx bis xxxx ……

Ignorieren, verweigern, abwimmeln, ablenken, NICHTantworten  ….

 

Tscha ….

 

** Nachtrag**

Bis zum heutigen Tage ( 04.11.2024 ) gab es keinerlei Reaktion ….

 

Mfg vom

WolF

 

 

 

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