Moinsen..

 

Die Gesellschaftliche ” Spaltung ” im Sinne von ” Staatliche ” Institutionen und dem ” Steuervieh ” , dem ” Bürger ” schreitet in immer größeren Schritten voran!

Immer weiter wird eingeschränkt, drangsaliert, kategorisiert und Denunziert. Besonderst DIE die eh schon an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden haben immer weniger ” Recht-e ” , Mittel an der Hand um gegen behördliche Willkür vorgehen zu können!

Nun wurde per  Bundes-Verwaltungsgericht wiedermal ” ” Recht ” gesprochen …

NATÜRLICH wieder im Sinne der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, und NATÜRLICH im Sinne einer sogenannten ” Behörde “, NATÜRLICH GEGEN  den Bürger ! …

Die, wohlgemerkt DIENSTLICHEN Telefonnummern dürfen NICHT öffentlich zugänglich gemacht werden, sein!

Hey ansonsten KÖNNTE man ja auf die abstruse Idee kommen einen dortigen Bediensteten telefonisch zu Kontaktieren ( =Terrorisieren? ), das ist ja wirklich NIEMANDEM der dortigen Damen und Herren zumutbar, woll ! Geht ja mal gar nicht, wobei man selbst aber ( der Bürger selbst ) telefonisch JEDERZEIT erreichbar zu sein hat, DAS ist doch nur Legitim, klar soweit ?

Ich frage mich wohin das ganze führen soll, diese Praktiken und DIESE Art der ” Rechtsprechung “, und das zumeist zum Nachteil derjenigen die schon ins Gesellschaftliche Abseits gestellt werden ( bsp. Harz IV Empfänger ). Die Grundrechte eines JEDEN Bürgers werden entgegen dem Grundgesetz immer weiter Illegaler weise ( bspw. Zitiergebot ) eingeschränkt, Niemanden Juckt es, seitens der Gerichte nebst den Institutionen die eigentlich den, nach dem Grundgesetz, Auftrag haben eben diese zu schützen. Sie tun es NICHT, weder die Gerichte noch diejenigen die dieses System Steuern, es wird immer besser in diesem Lande …

Wohlgemerkt nochmal es geht hier um die Dienstnummern ! Diese ” könnte ” man ja, so ein Besucher anwesend sein sollte ja für diese Zeit Deaktivieren, Technisch kein Thema! WAS also soll diese Entscheidung bewirken?? EIN Mittel weniger das ein Betroffener etwas SCHNELLER klären könnte, oder NACHFRAGEN stellen könnte, sofern etwas Unklar wäre … So bleibt diesen Menschen nur Abzuwarten bis man eine Audienz bekommt, klasse Sache das … Mir wird immer Übler …

Klick-Text Artikel !

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 20.10.2016 zugunsten der Jobcenter. Vier Erwerbslose hatten zuvor geklagt, die telefonischen Dienstnummern von Jobcenter-Mitarbeitern öffentlich zugänglich zu machen. Das Gericht wies die Klage zurück – mit einer pikanten Begründung. So handle es sich um eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und die rechtfertige es ausnahmsweise, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken und dienstliche Telefonnummern nicht bekannt zu geben.

Die Armen Jobcenter-Mitarbeiter …

 

Mfg

 

WolF

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