Moinsen..

Hier mal ein Artikel über Recht, Gesetz, und wie  (“Moralisch”) einfach es “gehandhabt” wird diese Regelungen, da “Moralisch u. Menschlich” notwendig (Sarkasmus off) ausser Vollzug setzen zu können!

Als EIN Beispiel von vielen, neben dem ebenso gern in diesem Bezug verwendung findenden “Klimawandelthemas”, sei hier der aktuelle >> C. Rackete << Fall, und der offen “etablierte” Mechanismus hier (EU/UNO/Regierungen~Politiker~Eliten/NGO,s etc.), wie gleichsam für andere, ähnlich wirkende Thematiken genommen.

Ein Auszug, Quelle: Publico!

1. ´Im Streit um die Migranten im Mittelmeer tun sich deutsche Politiker und Medien als Belehrungsweltmeister hervor. Damit stehen sie gegen die Fakten, internationale Regeln – und renommierte Völkerrechtler

Von Alexander Wendt´

2. ´In dem Fall der Kapitänin Carola Rackete und ihres in Italien festgesetzten Schiffs „Seawatch3“ verbreiten deutsche Politiker und Journalisten so kollektiv und nachdrücklich Falschnachrichten wie schon sehr lange nicht mehr.

Die zentrale Behauptung von Außenminister Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Heiko Maas, zahlreichen anderen Politikern der ersten bis dritten Reihe und den meisten etablierten Medien lautet: Italien will eine Deutsche dafür bestrafen, dass sie Menschenleben rettet. Und: Die italienischen Behörden müssen aus Berlin dringend darüber unterrichtet werden, was sie zu tun und zu lassen haben.

Bundespräsident Steinmeier sagte im Sommerinterview des ZDF, es könne ja sein, dass es italienische Rechtsvorschriften gebe, wann ein Schiff einen Hafen anlaufen dürfe. “Nur: Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründungsstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht.”
Heiko Maas trat vor die Presse, um folgende Direktive per Facebook praktisch direkt an die italienische Justiz abzugeben:
„Aus unserer Sicht kann am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens nur die Freilassung von Carola Rackete stehen. Das werde ich Italien noch mal deutlich machen.”
Vor der Presse fügte er noch an: „Ich kann akzeptieren, dass ein Gericht sich mit solchen Fragen auseinandersetzt. Aber noch einmal: Die Seenotrettung ist keine Straftat.“

Ralf Stegner, der Twitter-Politiker der SPD, erklärte:
„Die mutige Carola #Rackete“ verdient unsere Hilfe+politische Unterstützung. Sie hat Menschen in Not geholfen. Dafür wird sie vom Regime des rechtsradikalen Herrn Salvini verhaftet. Europa steht für humanistische Werte und darf nicht zur Friedhofsverwaltung des Mittelmeeres werden!“

3. Zurück zu der Frage: Wie sieht die Rechtslage rund um den Fall „Seawatch 3“ aus? Der Punkt, dass es nicht in erster Linie um Seenotrettung geht, sondern um ungeregelte Migration, soll hier einmal ausgeklammert werden. Dazu mehr hier: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus196163873/Sea-Watch-Seenotrettung-ist-das-falsche-Wort.html

• Rackete und ihrem Schiff war zunächst von der libyschen Küstenwache ein etwa 75 Kilometer entfernter Hafen an der libyschen Küste zugewiesen worden. Den weigerte sie sich anzulaufen. Zu Recht? Ja, sowohl nach der UN-Flüchtlingskonvention als auch nach den Regeln der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für Rettungseinsätze konnte sie sich gegen einen Rücktransport der Migranten nach Libyen entscheiden. Laut IMO erfüllt der Staat die Definition eines „sicheren Ortes“ nicht.

Allerdings: Ein Hafen in Tunesien wäre die zweitnächstgelegene Anlaufstelle gewesen. Denn das Seerecht schreibt auch vor, den Aufenthalt von Geretteten an Bord möglichst kurz zu halten. Rackete legte bisher nicht dar, ob sie sich überhaupt um eine Anlandungsgenehmigung in Tunesien bemüht hatte. Das Land, so die Kapitänin, sei nicht in Frage gekommen, weil es über kein Asylsystem verfüge. Darauf kommt es aber nach den Regeln der IMO nicht an. Sie definieren die Bedingungen folgendermaßen:
„Sicherer Ort 6.12 Ein sicherer Ort (im Sinne der Anlage des SAR-Übereinkommens von 1979, Absatz 1.3.2) ist ein Ort, an dem die Rettungsmaßnahmen als beendet angesehen werden. Es ist auch ein Ort, an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden können. Es ist weiter ein Ort, von dem aus Vorkehrungen für den Transport der Überlebenden zu ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsortgetroffen werden können.“

• Welche Pflichten sehen die IMO-Bestimmungen für die Verantwortlichen auf einem Rettungsschiff vor? Sie müssen sich mit den Behörden der Küstenländer ins Benehmen setzen, um so viel wie möglich schon vorab zu klären – und zwar unter Berücksichtigung der Vorschriften, die in dem angesteuerten Land gelten.
In den Vorschriften zur Seerettung heißt es:
„PRIORITÄTEN 3.1 Wenn Schiffe in Seenot befindlichen Personen Hilfeleisten, ist eine Koordinierung unter allen Beteiligten erforderlich, um sicherzustellen, dass alle der im Folgenden genannten Prioritäten in einer Weise erfüllt werden, die Fragen im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle, der Souveränität und der Sicherheit in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gebührend berücksichtigt.“

Gerade von Such- und Rettungsschiffen – also Seefahrzeugen, die nicht zufällig auf Schiffbrüchige stoßen, sondern gezielt hinausfahren – verlangen die Regularien, dass sich der Kapitän nicht erst dann Gedanken macht, wie es weitergehen soll, wenn er sich schon kurz vor einem Hafen befindet. Die IMO-Vorschriften sagen auch, warum: Was in seinen Hoheitsgewässern und an seiner Küste passiert, bestimmt der Anrainerstaat. Gegen seinen Willen kann kein Kapitän handeln:
„Gemäß einem Grundprinzip des Völkerrechts erlaubt die staatliche Souveränität einem Staat die Kontrolle seiner Grenzen, um Ausländer von seinem Hoheitsgebiet zurückzuweisen und Gesetze zu erlassen, die den Zutritt von Ausländern in sein Hoheitsgebiet regeln. In Übereinstimmung mit UNCLOS und den sonstigen Vorschriften des Völkerrechts erstreckt sich die Souveränität eines Staates jenseits seines Landgebiets und seiner inneren Gewässer bis zu den angrenzenden Hoheitsgewässern. Laut Artikel 21 des UNCLOS kann ein Küstenstaat Gesetze und sonstige Vorschriften über die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer erlassen, um unter anderem Verstöße gegen die Einreisevorschriften des Küstenstaats zu verhüten.“

Die entscheidende Frage im Fall Rackete und „Sea Watch3“ lautet: Gab es für Italien eine Nothafenpflicht, also die Verpflichtung, den Hafen auf Lampedusa für das Schiff zu öffnen, obwohl der Staat die an Bord befindlichen Migranten nicht auf sein Territorium lassen wollte? Die Nothafenpflicht existiert grundsätzlich – aber nur für den Fall, dass den Passagieren an Bord schwere Krankheiten und Tod drohen. Ansonsten gilt laut IMO:
„So kann ein Küstenstaat den Zugang zu seinen Häfen verweigern, wo das Schiff eine ernsthafte und unannehmbare Bedrohung für die Sicherheit, die Umwelt oder die Gesundheit dieses Küstenstaats darstellt, nachdem die Sicherheit der Personen an Bord sichergestellt ist.“

Es kommt also darauf an, ob an Bord eine humanitäre Katastrophe droht. Nur dann muss die Entscheidungshoheit des Staates zurückstehen. Für die „Sea Watch3“ drohte ein solches Desaster gerade nicht. Schon 14 Tage vor ihrer Hafeneinfahrt am 29. Juni holten die italienischen Behörden zehn Personen von Bord, die medizinische Hilfe brauchten, und brachten sie an Land. Sie sicherten auch zu, das Schiff weiter mit medizinischer Hilfe und Lebensmitteln zu versorgen. Deshalb sah auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, bei dem Rackete und ihr Verein per Eilantrag eine Hafeneinfahrt erklagen wollten, keine Eilbedürftigkeit, und wiesen den Antrag ab*.

Wie sehen Fachjuristen die Frage, ob Italien trotzdem verpflichtet war, der „Sea Watch3“ einen Nothafen zu öffnen? Publico fragte den Völker- und Europarechtler Christian Tomuschat (emeritiert, ehemals Humboldt-Universität Berlin), den Völkerrechtler Matthias Herdegen (Universität Bonn) und den Staatsrechtler und Anwalt Ulrich Vosgerau (Universität Köln).

„Eine unmittelbare Notsituation auf dem Schiff gab es nicht“, so Tomuschat. „Der Nothafenparagraf zieht hier offensichtlich nicht.“ Der Völkerrechtler sieht es auch kritisch, Italien alle Verpflichtungen für Migranten zuzuschieben, die über das Mittelmeer gebracht werden: „Dass sich die Verantwortung auf Italien konzentrieren soll, halte ich nicht für gerechtfertigt.“ Er wisse nicht, ob Tunesien dass Schiff im konkreten Fall aufgenommen hätte. „Aber nach den Regeln der Seenotrettung wäre Tunesien ein guter Aufnahmepunkt.“

Völkerrechtler Herdegen sieht es ganz ähnlich: „In dem Moment, in dem dringend Hilfsbedürftige von Bord geholt werden und sozusagen ein humanitäres Ventil geöffnet ist, gibt es keine unmittelbare Notsituation mehr, die eine Nothafenpflicht begründen würde.“

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Den GANZEN Artikel gäbe es HIER (KLICK-LINK!) zu lesen!

Berlins moralischer Wilhelmismus

Ähnliches vollzieht sich, in ähnlicher Weise zum Klimawandelthema (und vielen weiteren). Vorhandene Gesetze, Regelungen (Völkerrecht, Menschenrecht-e bspw.) werden hier wie dort ad absurdum geführt, ideologie, Wunschdenken, “Moral” vor allem gesunden Menschenverstand gestellt, überhöht und als >Ulitma Ratio< dargestellt. Alles was auch nur entfernt einer Kritik hieran nahekommt, nahekommen könnte (ÖR Medien/Regierung,s “Bewertung/Deutung”~Deutungshoheit) ist “Rääächts~Nazi~Böse~Verwerflich~Unmenschlich” etc., Friss oder Stirbmentalitäten lassen grüßen! (Die DDR, aka das Naziregime war ein Fliegenschiss, ein Leientheater dagegen, im Bezug dessen, WAS und WIE es zur Zt. HIER wie EU weit ( in der Westlichen “Werte-Welt”) gehandhabt, durchgedrückt wurde, und weiter munter wird,  meine “Deutung”!)

Debatten, Diskussionen, Sachlich, Fair, Kontrovers, Fakten-Logikbasiert (Falsifizierbar….) sind hier, auch wenn dies gern doch genau SO als “Gewollt~Gewünscht~Gefordert” postuliert werdend, NICHT vorhanden, im Gegenteil werden diese sogar Aktiv verweigert, verhindert, werden eben NICHT geführt! (Moralisch-Menschliche “Notwendigkeiten” …. aka Doppelmoral-Standards ….)

Nun, Tee?

Einen angenehmen Sonntag wünscht der WolF!

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