Moinsen..

Kurzinfo in eigener Sache:

Ich bin im Moment mit den ” Behörden-Gerichten-Richter etc….” im regen ” Austausch. ^^

Zugrunde liegt, als Basis ein “OWI” verfahren was Aktuell nun dazu geführt hat das Ich nun eine Anzeige (Durch einen beteiligten Richter am Amtsgericht Hann. Münden tätig…) wegen “Beleidigung“, ein Staatsanwalt und eine ebenfalls am selbigen AG tätige “Richterin” (somit NATÜRLICH völlig Neutral) stimmten dieser Anzeige freudig zu, auf gebrummt bekommen habe. Allein DESWEGEN das ich im laufe dieses “Vorganges, dieser Vorgänge” es WAGE Forderungen ob der Legitimationen zu stellen, FRAGEN stelle, meine unverbrüchlich verbrieften Grundrechte Wahren und Wahrnehmen will, diese gewahrt wissen will! BÖSE, BÖSE 😉

Nun, meine Fragen, Anträge, Nachweise (Juristisch belastbar) der geforderten Legitimationen, Bestehens auf Einhaltung und beachten des Grundgesetzes blieben samt und sonderst, wie erwartet Unbeachtlich für diese Organisation, wurden und werden Ignoriert (Reichsbürgerstyle eben woll 😉  ) …. Und NATÜRLICH Stellte ich daraufhin Strafantrag mit Antrag auf Strafverfolgung gegen beteiligte Personen ( Richter-Bedienstete etc…) wegen Multipler Rechtsverstöße und Angriffes auf die Öffentlich Rechtliche Grundordnung, das ist schließlich eine, MEINE Bürgerpflicht ;-). Dies, wie erwähnt brachte mir nun benannte Strafanzeige wegen “Beleidigung” ein, das soll 600€ Kosten ….

Am Rande sei erwähnt das, entgegen dem SOFORTIGEN Zustimmens seitens dieser handelnden Personen zur Verfahrenseröffnung dieser Anzeige wegen angebl. “Beleidigung”, meine SÄMTLICHEN Beschwerden-Strafanzeigen-Fach/Dienstaufsichtsbeschwerden bezüglich des Grundgesetzwidrigen Verhaltens ( Rechtsbeugung-Willkür etc ….) seitens der handelnden Personen am benannten AG OHNE Ergebnis blieben…. Kein GRUND zum Tätigwerden, KEINE Verfehlung erkennbar, KEIN Grund für irgendetwas kann durch die Damen und Herren der Staatsanwaltschaft oder IRGENDJEMANDEN, aus dieser Organisation, gefunden werden, und DAS obwohl EIGENTLICH nicht offener sein könnte was offen darlegt, aber das ist nicht ein unerwartetes Prozedere dieser Organisation. DIESE Art der “Antworten” betreffen NUR meine Strafanzeigen …. Unabhängig hiervon blieben meine gestellten Anträge, bis Heute (seit April 2017 läuft DIESES Verfahren!) Samt und sonderst unbeachtet, werden Ignoriert und eben NICHT bearbeitet (Verweigern des Rechtlichen Gehörs nach dem Grundgesetz-Rechtsweggarantien….)! Beschwerden dies betreffend, Anzeigen und was so möglich ist, sein SOLLTE…. siehe OBEN 😉 … Reichsbürgerjustiz eben ….

GG Art. 20 (3); „“Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Hmmm Augenscheinlich ist das NICHT der Fall ….

EIGENTLICH ist Jeder vor dem” Gesetz” gleich…. Real aber sind wohl gewisse Kreise Gleicher als andere …. Nun ja …. Diese Strukturen erinnern mich derbst an Dunkelste Zeiten (Nazijustiz), erinnern mich an die Mafia ….

Geschrieben steht eine Menge, Propagiert wird NOCH mehr, doch REAL ist das meiste nicht Praktikabel gangbar, für den “Normalbürger”, und wenn man erst in eine Schublade ala´ “Reichsbürger” oder ähnliches geschoben wurde, wird es NOCH unmöglicher, wie ich nun, nachweislich, feststellen kann….

Schauen wir mal wo mich das hinführt …. Jetzt habe ich erst einmal eine weitere Strafanzeige gestellt, und Berufung gegen dieses “Urteil” eingelegt (NATÜRLICH wurde, TROTZ der Offenen Grundgesetzlichen Fragen welche Klärung bedürfen, ein “Urteil” gefällt)….

(Dieses wurde OHNE meine Beteiligung gefällt, da ich mich weigerte an einer “Verhandlung” teilzunehmen in welcher die vorsitzende “Richterin” sich weder Legitimieren wollte-Konnte, meine nach GG 101 gesetzlich vorgeschriebene Richterin zu sein, noch meine erneut vorgelegten Anträge Beachtung fanden…. So bin ich dann eben gegangen! Ich unterwerfe mich eben NICHT der bis zum gegenteiligen Beweis, der freiwilligen Gerichtsbarkeit!)

Und HEY .. NATÜRLICH wurde auch, das kann ich nicht unerwähnt lassen, dieses ” Urteil” als “Ausfertigung”, welche ich nicht beantragt habe, aber EIGENTLICH hätte beantragen MÜSSEN (Steht in den entsprechenden Gesetzestexten!) durch Angestellte “als” Urkundsbeamte beglaubigt (NATÜRLICH ebenso OHNE Unterschrift der Richterin) und hierdurch weder Norm noch Formvorschriftsmäsig an mich versandt (Googelt mal Thema Ausfertigung! Vorgaben) ….

Aber wer will den SO Kleinlich (WEN scheren denn schon Gesetze und Vorschriften? Es reicht doch schließlich wenn der Büttel sich daran hält, woll 🙂 ) sein oder denkt sich hierbei gleich Böses ?`;-)

Nun ja … Harren wir der Dinge die noc kommen mögen ….

 

Einen angenehmen Montag wünscht der WolF!

 

 

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