Moinsen..
Hier ein Artikel der ein paar Gedanken aufgreift wie unsere Judikative selbst das “geschehen”, Politisch und Gesellschaftlich gesehen, durch, mittels ihrer Judikativen Entscheidungen/Auslegung der bestehender Gesetzeslage, bestimmt, hierdurch ermöglicht!
Ein kleiner Auszug;
´Vielleicht ist es Ihnen auch aufgefallen: Gerichtsurteile und die Berufung auf „die Rechtslage“ haben sich bei vielen politischen Themen stark in den Vordergrund geschoben. Immer mehr bestimmt die Judikative das politische Geschehen. Die Legislative (das Parlament) ist in den Hintergrund gedrängt, und das Handeln der Exekutive wird durch Gerichtsurteile stärker geprägt als durch die dem Parlament verantwortliche Regierung. Fast könnte man sagen, dass die (höheren) Gerichte so etwas wie eine „zweite Regierung“ im Land bilden. Das liegt sicher nicht nur daran, dass gegenwärtig die reguläre Regierungsbildung nicht vorankommt. Wenn man etwa an das Thema „Familiennachzug“ denkt, so war es der Urteilsspruch eines Berliner Oberverwaltungsgerichts, der auf einmal maßgebend sein sollte für die Koalitionsvereinbarung zu diesem Thema. Die Judikative definiert auf einmal den Raum, in dem sich das Parlament und die von ihm gewählte Regierung bewegen dürfen. Eigentlich sieht die Verfassung es andersherum vor: Die Gerichte sind an die Gesetze (und damit an die Tätigkeit der Legislative) gebunden. Ein eigenständiges „Richterrecht“ hätte keine demokratische Legitimation. Auch in der Migrationskrise bestimmen Gerichte oft viel stärker die Realitäten (Aufenthaltsstatus, Sozialleistungen, (Nicht-)Abschiebung) als die Beschlüsse der Regierungen und Parlamente. Eine ganze „Klageindustrie“ konterkariert die Entscheidungen der demokratisch legitimierten Institutionen. Hinzukommt, dass internationales (europäisches) Recht und entsprechende Gerichte weit in die inneren Angelegenheiten der Staaten hineinwirken. „Vom Rechtsstaat zum Richterstaat“ lautete die Überschrift über einem zornigen Kommentar gegen die Macht deutscher und europäischer Gerichte (bei Sozialstandards für Asylbewerber, erschienen im Wirtschaftsteil der FAZ am 7.5.2016). D. Grimm, ein prominenter deutscher Verfassungsrechtler, spricht in historischer Perspektive von einem Prozess der „Entstaatlichung der Verfassung“ – also von einer Auflösung der Einbindung des Rechts in ein Staatswesen.
Es ist also höchste Zeit, sich mit dieser Macht zu beschäftigen, die da – zunehmend ungebunden und noch weitgehend unbeobachtet von einer kritischen Öffentlichkeit – in unserem Land steht.´
Den GANZEN Artikel könnt ihr auf Krisenfrei.com (Quelle) LESEN !
Einen angenehmen Donnerstag wünscht der WolF!