#GEZ: Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten…

Moinsen.. Schon KRASS, und gegen jeden „gesunden“ Menschenverstand, was hier, und vor allem WIE und mit WAS für Abstrusen und Menschen verachtenden „Begründungen“, mittels neuer Methodik und Vorgehensweisen GEZ „Gebühren“ mit Hilfe des “ Finanzamtes“ eingetrieben werden … Krass eben … Ein Auszug aus dem Artikel (Klick-Bild!); In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst. In dem Verfahren 11 K 11123/16…

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