Moinsen..

Nur eine Information zum Thema Dublinabkommen-verordnung-en und Merkel, bzw. unsere System“eliten“ aka Volkstreter …. Recht und Gesetz!

Man “ kann “ das Dublin ( und einige weitere ) abkommen-Verordnung zwar KURZFRISTIG außer Kraft setzen ( was inoffiziell natürlich auch eben dergestalt SO getan wurde ), DIES aber nur im Notfall und eben KURZFISTIG, NICHT auf DAUER ! Nun, da ja “ unsere Politeliten “ äußerst bemüht sind einen Rechts staatlichen Schein zu bewahren, HIER ( Klick-Link ) mal was der EuGH dazu “ meint „, Urteilt ….

DIES wird zwar wenig bis KEINE Auswirkungen für dieses Land haben, aber es ist schon gut zu WISSEN 😉

EuGH bestätigt Dublin-Verordnung auch für 2015 !

Also gelten doch die Dublin-Regeln und das Handeln von Merkel wird als rechtswidrig bestätigt? Man darf neugierig sein auf die Umsetzung des Urteils des EuGHs, zumindest dürfte diese richterliche Entscheidung Merkel unter Druck setzen:

[…] Die Dublin-Regeln gelten auch für die Flüchtlingskrise 2015. Das gab der Europäische Gerichtshof bekannt.

 LINK-EuGH bestätigt Dublin-Verordnung auch für 2015 – Merkel hat also rechtswidrig gehandelt

Quelle: Politikstube.com

Einen angenehmen Mittwoch wünscht der WolF !

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