Moinsen..

Hier nochmals eine ” Auffrischung” über das, ja nun beschlossene, ” Meinungsdurchsetzungsgesetz” (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) ….

Bei Beck schreibt der Professor für Medienrecht und Medientheorie Marc Liesching mit ausführlicher Begründung (mir würden noch ein paar Gründe mehr gegen das Gesetz einfallen), [Nachtrag] warum das Bundesverfassungsgericht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kippen wird.

Wenn er sich da mal nicht deftig täuscht.

Hier der Link zum Artikel von Hadmut Danisch : Meinungsdurchsetzungsgesetz!

Quelle: Danisch.de

Ein kleiner Auszug:

Nicht, dass ich an seinen Ausführungen (die ich auch nicht ganz vollständig gelesen habe) etwas zu mäkeln hätte. Besonders interessant ist ja der Punkt, dass man damit Fake News als strafbare Inhalte löschen lassen will, Lügen per se aber nicht strafbar ist.

Worin der gute Mann sich irrt ist seine Zuversicht in das Bundesverfassungsgericht. Dass ich von denen nicht viel halte, ist bekannt. Ich war damals (unsichtbar) am Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt (ich habe eine der vom BVerfG eingeholten Stellungnahmen hauptsächlich geschrieben), und die Fragen des BVerfG gingen völlig an der Sache vorbei. Das Bundesverfassungsgericht war mit dem Sachverhalt völlig überfordert, hat da eine reine Showveranstaltung mit den einschlägig bekannten Aufmerksamkeitskaspern abgehalten, nur keinen zur Sache gefragt, der sich damit auskannte.

Ich mag Danisch, irgendwie 🙂

 

Schönen Sonntag wünscht der WolF.

 

Print Friendly, PDF & Email
Teilen!
0
0