„Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus Strafgesetzbuch gestrichen: § 80 StGB entfällt am 01.01.2017

Moinsen.. Vorab; Ein Frohes neues Jahr ! Leider geht es weiter wie im Jahr zuvor. Kriegsanstrengungen allenthalben .. So soll dies nun auch Legal geschehen, siehe unten aufgeführten Artikel! „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“…

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