Moinsen..

Vorab; Ein Frohes neues Jahr !

Leider geht es weiter wie im Jahr zuvor. Kriegsanstrengungen allenthalben ..

So soll dies nun auch Legal geschehen, siehe unten aufgeführten Artikel!

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Dieser Artikel verliert nun seit dem 01.01.2017 seine Gültigkeit, dieser wurde aus dem GG, still und ohne Tamm Tamm, gestrichen!

Ich zumindest kann hierbei NICHT erkennen WARUM es nun ” notwendig ” geworden sein sollte ( außer dem Offensichtlichem bestreben, mancher Länder, wie auch das unsere mit seinen Politeliten, einen Krieg anzuzetteln, führen zu wollen …  ) diesen Artikel aus dem Grundgesetz zu Streichen, Ihr ? Nun ja .. Willkommen im Jahre 2017 …. Auf Grund einer “Beschlussempfehlung des Ausschusses für ” Recht ” und Verbraucherschutz. ” ?? Was zum Teufel?? – Was zum Deibel hat hierbei der ” Verbraucherschutz ” zu suchen ?? ….

Klick-Bild ganzer Artikel! – BibliothekFoto: über dts Nachrichtenagentur

Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ ist durch Beschluss des Bundestages seit heute nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch gelistet.

Pünktlich zum Sylvester-Feuerwerk wurde das Gesetz § 80 StGB gestrichen. Dies geschah auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages hin, der schon am 1. Dezember 2016 gefasst worden war.

Mit dem Angriffskriegsparagraphen wurde auch der § 80a „Aufstacheln zum Angriffskrieg“ geändert. Er heißt ab heute „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“.

Hier das Protokoll des Bundesrates, welches dies belegt! ( PDF )

Quelle: DerHonigmannSagt.de

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