Moinsen..

Da ich mit, im unten angezeigten Artikel beschrieben, auch schon einige ” Erfahrungen ” sammeln durfte möchte ich diese gängige ” Geschäftspraxis ” wiedermal in Erinnerung bringen …

Keine Unterschriften, Maschinell erstellte, ” ebenso Maschinell beglaubigte-auch OHNE Unterschrift ” Rechtsgültige “, Schreiben, nicht beantragte ” Ausfertigungen “, nicht Form und, oder Normgerecht unterschriebene Schriftstücke usw. usw. … Eben gängige Praxis ” unserer Justizorgane-Behörden-Öffentlichen Stellen ” . ALLES natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und bestehenden ( Theoretisch zumindest ) ” Rechtsstaates ” ( Welcher Staat eigentlich ?? … Anderes Thema 😉  ) Recht bekommt nicht wer Recht hat, sondern nur DER welcher den Dickeren Knüppel schwingt ( Gewaltmonopol ) … ( meine Meinung ) … Geilomatisch …

Klick-Bild ganzer Artikel !

Urteile sind Blanko-Geschäfte Betrug 5 (100%) 5 votes Alle URTEILE/BESCHLÜSSE UNGÜLTIG wirksam zurück an den Absender (ACHTUNG, keine Verjährung aufgrund Täuschung im Rechtsverkehr!) Handlungsanleitung zur effektiven Abwehr nicht unterschriebener Urteile/Beschlüsse vornehmlich in Strafsachen => Herrenlose Rechte Es geht um die am 28.08.2016 gefundene Erkenntnis zu sogen. Beschlüssen, Gerichtsurteilen, Säumnisurteilen (Verwaltungsakten) => blanko Geschäften der UN-Treuhandverwaltung … Urteile sind Blanko-Geschäfte Betrug weiterlesen →

Quelle: Schaebel.de

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